Geldwäscheprävention – Abgrenzung Buchführung und (Steuer-)Rechtsberatung im Kontext des Meldeprivilegs nach § 43 Abs. 2 GwG
Anbei erhalten Sie das neues Merkblatt „Abgrenzung Buchführung – (Steuer-) Rechtsberatung im Kontext des Meldeprivilegs nach § 43 Abs. 2 GwG“ zu Ihrer Verwendung.
Es ist vorgesehen, die im Merkblatt enthaltenen Ausführungen in die geplante Neuauflage der „Auslegungs- und Anwendungshinweise der Steuerberaterkammern“ (AAH) zu übernehmen.