Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem – Steuer-IKS

Der Ausschuss 40 „Verfahrens-/Steuerstrafrecht“ hat die „Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem – Steuer-IKS“ (Stand: 9/2018) grundlegend überarbeitet. Einem niederschwelligen Ansatz folgend, werden darin u. a. Beispiele für im Alltag des Steuerberaters vorhandene Kontrollmechanismen aufgeführt, die bereits als (Teil eines) Steuer-IKS genutzt werden können.

Anliegend finden Sie die Hinweise in der vom Präsidium der BStBK in seiner 304. Sitzung am 27. Juni 2024 verabschiedeten Form. Sie werden in Kürze auf der Webseite der BStBK eingestellt und zeitnah auch in das Berufsrechtliche Handbuch aufgenommen.