Aktuelle Änderungen bei der novellierten Grundsteuer
Nachfolgend möchten wir Sie über aktuelle Änderungen bei der novellierten Grundsteuer informieren:
- Gesetzentwürfe zu differenzierten Hebesätzen
Aufgrund der novellierten Grundsteuer und Anwendung des Bundesmodells kommt es nunmehr in verschiedenen Bundesländern zu einer Belastungsverschiebung zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken. Um diesem Problem entgegen zu wirken, haben verschiedene Bundesländer, u. a. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, einen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach werden zum 1. Januar 2025 differenzierte Hebesätze für die verschiedenen Grundstücksarten vorgesehen. Jedoch muss die verfassungsrechtlich notwendige Begründung für die Bestimmung dieser differenzierten Hebesätze jede Gemeinde, die diese beschließen will, selbst vorlegen.
Erste Grundsteuer-Musterklage in Sachsen - In Sachsen wurde mit Unterstützung der Verbände Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland eine erste Musterklage erhoben. Es handelt sich dabei um vier vermietete Eigentumswohnungen, in einem denkmalgeschützten Haus in einem Sanierungsgebiet. Das Finanzamt hat für die Grundsteuer die Mietentabellen für das Bundesland angesetzt, die aufgrund der Marktlage der Stadt Chemnitz nicht zu erzielen sind.
Veröffentlichung der Hebesatzprognose in Sachsen - Darüber hinaus hat das Staatsministerium der Finanzen in Sachsen eine Hebesatzprognose für die Grundsteuer 2025 veröffentlicht. Mithin wurde für jede Gemeinde in Sachsen berechnet, welcher Hebesatz für das Jahr 2025 für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform voraussichtlich festgelegt werden müsste.