Geldwäscheprävention – EU-Legislativpaket zur Geldwäschebekämpfung in Kraft getreten

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass am 19. Juni 2024 nunmehr die folgenden EU-Rechtsvorschriften des EU-Legislativpakets im Amtsblatt der EU veröffentlicht bzw. verkündet wurden:

  • Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 (AMLA-Verordnung)
  • Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (Geldwäsche-Verordnung)
  • Richtlinie (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 (6. Geldwäsche-Richtlinie)

Die Umsetzungsfristen bzw. die Fristen für die Anwendbarkeit betragen – bis auf einige zu beachtende Ausnahmen – drei Jahre. Gründungstag der AMLA ist der 26. Juni 2024 (7 Tage nach Verkündung). Die Vorschriften des Legislativpakets finden Sie hier.