Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zur steuerlichen Rechnungslegung bei gemeinnützigen Einrichtungen

Gemeinnützige Einrichtungen unterliegen speziellen Regelungen sowohl in steuerlicher Hinsicht als auch bei den Vorschriften zur Rechnungslegung. Dabei haben steuerliche Regelungen Auswirkungen auf die Rechnungslegung und umgekehrt.

Die BStBK hat deshalb Hinweise zur steuerlichen Rechnungslegung bei gemeinnützigen Einrichtungen erarbeitet und in einem neuen Kapitel 3.2.4 im Berufsrechtlichen Handbuch veröffentlicht.

Diese sollen dem Steuerberater einen umfassenden und praktischen Überblick über die einschlägigen Regelungen geben und zur Lösung praktischer Fragestellungen beitragen, wobei aufgrund des Umfangs der Vorschriften Schwerpunkte insbesondere im Bereich der Rechnungslegung nach kaufmännischem Prinzip gesetzt wurden.

Im ersten Teil werden die allgemeinen handelsrechtlichen und steuerlichen Grundlagen mit grundsätzlichen Ausführungen zur kaufmännischen Rechnungslegung sowie zur steuerlichen Rechnungslegung in den vier Sphären des Gemeinnützigkeitsrechts aufgezeigt, insbesondere mit praktischen Hinweisen zum Kontenrahmen und -aufbau. Daran anschließend werden die Bereiche Umsatzsteuer und Spendenrecht sowie weitere steuerliche Fragen zur Rechnungslegung erörtert.

Im zweiten Teil werden die verschiedenen Formen der Rechnungslegung dargestellt, wobei sich die ausführliche Darstellung der Rechnungslegung nach kaufmännischem Prinzip auf spezielle Fragen bei einzelnen Positionen des Jahresabschlusses konzentriert. Hierzu wird auf die drei Stellungnahmen zur Rechnungslegung von Vereinen, von Stiftungen und von Spenden sammelnden Organisationen des Instituts der Wirtschaftsprüfer verwiesen, die diesen Bereich ausführlich darstellen. Ergänzt wird dieser Bereich durch Erläuterungen zur E-Bilanz.

Im dritten Teil erfolgt eine ausführliche Darstellung der Mittelverwendungsrechnung als wichtigster Nachweis für die Einhaltung des Gebots der Vermögensbindung und der zeitnahen Verwendung der zugeflossenen Mittel.

Darüber hinaus sind den Hinweisen Anlagen beigefügt, die den Steuerberater in der praktischen Arbeit unterstützen sollen.

Quelle: BStBK