Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG)

Die Steuerberaterkammer Hessen stellt ihren Mitgliedern regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise zur Umsetzung ihrer Verpflichtungen nach dem GwG zur Verfügung.

Da das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, welches am 01.08.2021 in Kraft getreten ist, zu zahlreichen Änderungen des Geldwäschegesetzes geführt hat und zudem das am 18.03.2021 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“ eine weitgehende Änderung des Geldwäschetatbestands (§ 261 StGB) mit sich gebracht hat, hat der Kammervorstand am 26.08.2021 aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise beschlossen.

Weitere hilfreiche Unterlagen zum GwG finden Sie auch auf der Kammerwebsite unter „Aktuelles & Berufsrecht, Geldwäschegesetz“.