Vertragsumstellung der Vollmachtsdatenbank zum 30.06.2020 verpasst? – Was nun?

Steuerberaterpraxen, die die Vollmachtsdatenbank nutzen und den Nutzungsvertrag nicht bis zum 30.06.2020 auf die Bundessteuerberaterkammer umgestellt haben, können im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 30.07.2020 die Vollmachtsdaten in der Vollmachtsdatenbank wiederherstellen lassen. Nach dem 30.07.2020 wird dies jedoch endgültig nicht mehr möglich sein. Zum Wiederherstellen der Vollmachtsdaten bitte wie folgt vorgehen:

Da der mit der DATEV eG bestehende Nutzungsvertrag zum 30.06.2020 endete, ist zunächst eine Neuregistrierung in der Vollmachtsdatenbank und der Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages mit der Bundessteuerberaterkammer erforderlich.

Im Anschluss muss der DATEV eG bis spätestens zum 30.07.2020 ein Auftrag zur Übertragung der Vollmachtsdaten in die Vollmachtsdatenbank der Bundessteuerberaterkammer erteilt werden. Das entsprechende Weisungsformular finden Sie hier. Das ausgefüllte und unterzeichnete Weisungsformular ist ausschließlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse vdb@service.datev.de zu übersenden.

Nach Durchführung der Datenübertragung erhält der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin per E-Mail eine Bestätigung.

Danach kann die Vollmachtsdatenbank geöffnet werden und es finden sich dort die ursprünglich gespeicherten Vollmachten wieder. Wichtig ist nun jedoch, dass die Vollmachten erneut an die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt werden müssen.

Aktuelle Informationen zum BStBK-Eigenbetrieb der VDB finden Sie hier.