BStBK veröffentlicht neue Hinweise zu vereinbaren Tätigkeiten

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat Hinweise zu den vereinbaren Tätigkeiten veröffentlicht. Mit den „Hinweisen für die Tätigkeit des Steuerberaters als Prüfer von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz“ erhalten Steuerberater Hilfestellungen für einen Einstieg in dieses Aufgabenfeld. Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgabe und Hinterlegung von Vollständigkeitserklärungen verpflichtet. Diese werden von Steuerberatern geprüft.

In den vergangenen Jahren sind die Ansprüche und Bedürfnisse der Mandanten im Bereich der sogenannten vereinbaren Tätigkeiten gewachsen. Um diesem Beratungsbedarf gerecht zu werden, gewinnen die vereinbaren Tätigkeiten stärker an Bedeutung im Kanzleiportfolio eines Steuerberaters. Für die BStBK Anlass genug, die Hinweisreihe weiter auszubauen. Mit ihren Allgemeinen Hinweisen und den bereits vorliegenden 26 Hinweisen für vereinbare Tätigkeiten gibt die BStBK grundsätzliche Informationen und unverbindliche Empfehlungen an den Berufsstand weiter. Die Hinweisreihe wird von der BStBK stetig erweitert.

Bereits 2019 sind die Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters im Bereich vereinbare Tätigkeiten als Wohnimmobilienverwalter und für die Tätigkeit als Vormund, Pfleger oder Betreuer aktualisiert worden.

Die Hinweise sind im Berufsrechtlichen Handbuch veröffentlicht.