BMF-Schreiben zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 28. November 2019

Wie mit dem Rundschreiben 277/2019 der BStBK vom 29. November 2019 dargelegt wurde, enthielten die ergänzenden Informationen zur Datenträgerüberlassung des BMF zu o. g. Schreiben einen fehlerhaften Verweis auf die zurückgezogenen GoBD vom 11. Juli 2019.

Mittlerweile liegt das korrigierte Schreiben zur Datenträgerüberlassung vor, das Sie anbei erhalten.