Prüfungstermine 2026 und Anmeldung
Für das Jahr 2026 werden für die Abschlussprüfungen Sommer und Winter sowie für die Fortbildungsprüfungen „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ und „Steuerfachwirt/in“ folgende Prüfungstermine und Anmeldefristen bekannt gemacht. Bei den Anmeldefristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Als Termin für die Zwischenprüfung 2026 ist der 10. März 2026 festgesetzt worden, die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen.
Bitte beachten Sie, dass die Abschlussprüfung nach altem Recht letztmalig im Sommer 2026 durchgeführt werden wird, und zwar zeitgleich mit der Abschlussprüfung nach neuem Recht am 21. und 22. April 2026.
Abschlussprüfung Sommer 2026 (neues Recht) - Anmeldefrist 17. Februar 2026
Der Termin für die schriftliche Prüfung nach neuer Ausbildungsordnung ist vom bundesweiten Klausurenverbund auf den 21. und 22. April 2026 festgesetzt worden. Zur Abschlussprüfung Sommer 2026 nach neuem Recht sind von den Ausbildungspraxen anzumelden bzw. können sich anmelden:
- Auszubildende mit Ausbildungsbeginn ab dem 1. August 2023, deren Ausbildungszeit bis zum 30. September 2026 endet,
- Wiederholer, die ihre Prüfung nach neuer Ausbildungsordnung nochmals ablegen müssen,
- Antragsteller, die nach § 10 der Prüfungsordnung der StBK Hessen vom 22. August 2024 als Externe oder vorzeitig nach der neuen Ausbildungsordnung an der Abschlussprüfung teilnehmen möchten.
Die mündliche Prüfung wird voraussichtlich im Mai / Juni 2026 abgenommen werden. Die Anmeldungen müssen bis spätestens zum 17. Februar 2026 auf den vorgeschriebenen Anmeldeformularen bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht werden. Link zur Website mit den Anmeldeformularen.
Abschlussprüfung Sommer 2026 (altes Recht) - Anmeldefrist 17. Februar 2026
Der Termin für die schriftliche Prüfung nach bisheriger Ausbildungsordnung ist auf den 21. und 22. April 2026 festgesetzt worden. Die mündliche Prüfung wird voraussichtlich im Mai / Juni 2026 abgenommen werden.
Zur Abschlussprüfung Sommer 2026 nach altem Recht sind von den Ausbildungspraxen anzumelden bzw. können sich Auszubildende mit Ausbildungsbeginn vor dem 1. August 2023 anmelden, die ihre Prüfung nach alter Ausbildungsordnung nochmals ablegen müssen. Die Anmeldungen müssen bis spätestens zum 17. Februar 2026 auf den vorgeschriebenen Anmeldeformularen bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht werden. Diese finden Sie ab dem 1. Januar 2026 auf unserer Website.
Abschlussprüfung Winter 2026/2027 (neues Recht) - Anmeldefrist 30. September 2026
Der Termin für die schriftliche Prüfung, die ausschließlich nach neuer Ausbildungsordnung durchgeführt werden wird, ist vom bundesweiten Klausurenverbund auf den 24. und 25. November 2026 festgesetzt worden. Zu dieser Prüfung sind von den Ausbildungspraxen anzumelden bzw. können sich anmelden:
- Auszubildende mit Ausbildungsbeginn ab dem 1. August 2023, deren Ausbildungszeit bis zum 31. Januar 2027 endet,
- ihre Prüfung nach neuem Recht wiederholen müssen, oder
- Antragsteller, die nach § 10 der Prüfungsordnung der StBK Hessen vom 22. August 2024 als Externe oder vorzeitig nach der neuen Ausbildungsordnung an der Abschlussprüfung teilnehmen möchten.
Die mündliche Prüfung wird voraussichtlich im Dezember 2026 / Januar 2027 abgenommen werden. Die Anmeldungen für die Abschlussprüfung Winter 2026/2027 müssen bis spätestens zum 30. September 2026 bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht sein. Das Anmeldeformular wird im Juni 2026 auf unserer Website in der Rubrik Aus- & Fortbildung / Prüfung Steuerfachangestellte veröffentlicht werden.
Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn & Gehalt“ 2026 - Anmeldefrist 30. Juni 2026
In Abstimmung mit dem Klausurenverbund wurde für den schriftlichen Prüfungsteil der Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn & Gehalt“ 2026 der 14. Oktober 2026 festgesetzt. Die mündliche Prüfung findet voraussichtlich im Zeitraum von Mitte Dezember 2026 bis Anfang Februar 2027 in der Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Hessen statt.
Die Anmeldung zur Prüfung muss bis spätestens zum 30. Juni 2026 bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht sein. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern. Bitte teilen Sie diese Termine den an der Fortbildungsprüfung interessierten Steuerfachangestellten mit.
Fortbildungsprüfung „Steuerfachwirt/in“ 2026 - Anmeldefrist 31. August 2026
In Abstimmung mit dem bundesweiten Klausurenverbund wurden als schriftliche Prüfungstermine zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in 2026 der 9. bis 11. Dezember 2026 festgesetzt. Die Anmeldung zur Prüfung muss bis spätestens zum 31. August 2026 bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht sein. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern. Bitte teilen Sie diese Termine den an der Fortbildungsprüfung interessierten Steuerfachangestellten mit.
Die Prüfungstermine finden Sie auch auf der Website der StBK Hessen unter Aus- & Fortbildung.