Neues Prüfungsformat zur mündlichen Abschlussprüfung - Unterstützung durch Ausbildungsbetriebe

Mit der neuen, zum 1. August 2023 in Kraft getretenen Ausbildungsordnung (StFachAngAusbV) hat sich auch das Format der mündlichen Prüfung geändert. Die ersten Prüfungen nach neuem Recht haben im Sommer 2025 insgesamt 17 Prüflinge vorzeitig absolviert, davon 16 erfolgreich. An der Abschlussprüfung Sommer 2026 werden diejenigen Auszubildenden teilnehmen, die ihre Ausbildung in der Regelausbildungszeit von drei Jahren absolvieren.

Das mündliche Prüfungsfach „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ wird künftig als Gesprächssimulation, also als Rollenspiel, geführt. Der Prüfling agiert dabei in seiner künftigen beruflichen Funktion, während ein Prüfer die Rolle des Gesprächspartners übernimmt. Die Prüfung finden - wie bisher - als Einzelprüfungen statt. Der Prüfungsausschuss (bestehend aus je einem Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Lehrervertreter) stellt dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus unterschiedlichen Tätigkeiten nach § 16 Abs. 2 StFachAngAusbV zur Auswahl:

  1. Buchführungen anfertigen,
  2. Entgeltabrechnungen durchführen,
  3. Jahresabschlusserstellung vorbereiten,
  4. betriebswirtschaftliche und wirtschaftsrechtliche Angelegenheiten unterstützen und
  5. Steuererklärungen erstellen
     

Für die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen dem Prüfling 15 Minuten zur Verfügung. Während dieser Vorbereitungszeit können die zur schriftlichen Prüfung zugelassenen Hilfsmittel verwendet werden. Die Gesprächssimulation selbst wird aktiv von einem (oder zwei) Prüfungsausschussmitglied(ern) in der Rolle des (der) zu beratenden Mandanten durchgeführt und dauert höchstens 30 Minuten. Die anderen Prüfungsausschussmitglieder nehmen hierbei eine beobachtende Rolle ein und führen dabei Aufzeichnungen, die im Anschluss an die Prüfung Grundlage für das Protokoll zur mündlichen Prüfung sind.

Bewertet werden neben fachlichen auch kommunikative Fähigkeiten: Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge, methodisches Vorgehen, Darstellung der Lösungswege, Argumentation, Ausdrucksweise, aktives Zuhören sowie Mandantenorientierung.

Der mündliche Prüfungsbereich wird mit 25 % bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses gewichtet.

Zur Vorbereitung der Auszubildenden wird empfohlen, die Auszubildenden rechtzeitig vor der Prüfung aktiv mit in Mandantengespräche einzubinden. Die Berufsschulen können Gesprächssituationen nur bedingt praxisgerecht nachstellen. Zudem können Gesprächssituationen vor den eigentlichen Mandantengesprächen auch in der Ausbildungspraxis anhand konkreter Fälle nachgestellt werden.

Videos zum neuen Format der mündlichen Prüfung, die die StBK Niedersachsen erstellt hat, können auf YouTube abgerufen werden:
Simulation einer Mündlichen Prüfung zur Steuerfachangestellten #1 (Gründung)
Simulation einer Mündlichen Prüfung zum Steuerfachangestellten #2 (V+V)