Aufstiegsprämie des Landes Hessen für Steuerfachwirte
Die hessische Aufstiegsprämie dient der Fachkräftesicherung des Landes Hessen und soll Fachkräfte honorieren, die sich zu einer Aufstiegsqualifizierung entscheiden. Gefördert werden Fortbildungsabschlüsse auf DQR-Niveau 6 und DQR-Niveau 7.
Nach der offiziellen Einordnung der Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt am 1. August 2025 zum DQR-Niveau 6 können die Absolventen des diesjährigen Prüfungsdurchganges nach erfolgreichem Bestehen der mündlichen Prüfung im nächsten Jahr erstmals die Aufstiegsprämie beantragen.
Die Prämie beträgt derzeit 3.500,00 € und muss innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses beim Hessischen Industrie- und Handelskammertag (HIHK) online von den Prüflingen beantragt werden.
Weitere Informationen und die Möglichkeit den Antrag zu stellen erhalten Sie in dem anliegenden Merkblatt oder unter https://www.hihk.de/was-wir-tun/weitere-themen/berufliche-bildung/aufstiegspraemie-4184544.