Strukturreform der Steuerberaterprüfung - JETZT
Unternehmen wie auch Privatpersonen setzen seit Jahren in großem Umfang auf die Kompetenz qualifizierter Steuerberaterinnen und Steuerberater. Der Berufsstand erfüllt diese Erwartungen mit hohem Einsatz und ausgezeichneter Beratungsqualität. Doch um diese Leistungsfähigkeit langfristig sichern zu können, braucht es dringend Nachwuchs. Genau hier zeigt sich ein zunehmendes Problem: Der Zugang zum Beruf wird immer seltener gefunden, was den Fachkräftemangel in der Branche deutlich sichtbar macht. Abhilfe könnte geschaffen werden, wenn die Anforderungen an den Berufseinstieg – insbesondere die Steuerberaterprüfung – stärker an die heutigen Realitäten angepasst würden.
Die reguläre Steuerberaterprüfung besteht derzeit aus drei 6-stündigen Klausuren und einer 90-minütigen mündlichen Prüfung und wird seit fast 90 Jahren damit in nahezu unveränderter Form durchgeführt. Die Klausuren werden lediglich an einem bundesweit einheitlichen Termin im Jahr, und zwar jeweils in der zweiten Oktoberwoche, geschrieben. Für die Erstellung der Klausuren ist die Finanzverwaltung zuständig. Die Finanzverwaltung stellt zudem die Vorsitzenden aller Prüfungsausschüsse. Auch künftig hält der Berufsstand an der Staatsprüfung fest – ein entscheidendes Qualitätsmerkmal zum Schutz der Steuerpflichtigen und zur Sicherung des Steueraufkommens im hochkomplexen deutschen Steuerrecht. Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen ist jedoch eine Anpassung der Prüfung erforderlich, um auch die Sichtweise der jungen Menschen zu berücksichtigen und das Examen wieder attraktiver zu machen.
Eckpunkte der Reformüberlegungen
Zusammenfassung der Eckpunkte der gemeinsamen Reformüberlegungen des Berufstands, die durch den zuständigen Fachausschuss 30 der BStBK erarbeitet wurden:
- Modularisierung der Prüfung; vier unabhängige Prüfungsteile, keine verpflichtende Blockprüfung.
- Jeder Prüfungsteil ist für sich zu bestehen.
- Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann beliebig oft wiederholt werden.
- Die Prüfungen finden an zwei Terminen im Jahr statt.
- Die mündliche Prüfung ist das letzte Modul der Prüfung und kann erst nach den bestandenen schriftlichen Modulen abgelegt werden.
- Der Fakultätsvorbehalt als Zulassungsbedingung entfällt, dafür sind bis zur mündlichen Prüfung je fünf ECTS in ausgewählten Bereichen von BWL und Recht nachzuweisen.
- Die Prüfung wird zunehmend digital angeboten, dazu sollten etwa gleich große Prüfungsgruppen an verschiedenen Orten Deutschlands gebildet werden.
Ausführliche Überlegungen zur Reform stellt StB Prof. Dr. Uwe Schramm (Präsident der StBK Stuttgart, Mitglied im Präsidium der BStBK und Vorsitzender des Fachausschusses 30 der BStBK) in seinem Beitrag „Strukturreform der Steuerberaterprüfung – qualitätssichernd, transparent, digital und entbürokratisiert“ dar, erschienen in der DStR 2025, S. 2214 ff.
Auf der Bundeskammerversammlung am 22. und 23. September 2025 in Berlin sind die Überlegungen zur Strukturreform der Steuerberaterprüfung erneut beraten und mit großer Mehrheit angenommen worden.
Die StBK Hessen unterstützt die angestoßenen Reformüberlegungen und hält einen konstruktiven Dialog mit der Finanzverwaltung sowie einen zeitnahen Abschluss des Prozesses für wesentlich, um den Zugang zum Beruf nicht nur attraktiver, sondern auch langfristig tragfähig und zukunftssicher gemacht werden.
Eine zentrale Rolle wird dabei der zügigen Umsetzung eines zweiten Prüfungstermin zukommen.
Steuerberaterexamen 2026 in Hessen – in Wetzlar und digital
Die StBK Hessen hat das Projekt der digitalen Prüfung bereits auf den Weg gebracht. Ab 2026 besteht die Möglichkeit, das Examen in Hessen auch in digitaler Form abzulegen. Die Prüfungen werden dann vom 06. bis 08.10.2026 erneut in Wetzlar durchgeführt. Die Hardware wird einheitlich bereitgestellt und das Geschriebene in Echtzeit über ein lokal eingerichtetes Netzwerk gesichtet. In einem weiteren Schritt ist vorgesehen, auch die Korrektur digital zu unterstützen.
Verzicht auf Beglaubigung der Nachweise angeregt
Auf der Bundeskammerversammlung in Berlin ist ebenso beschlossen worden, den Verzicht auf die Beglaubigung der Nachweise für den Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung anzuregen (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 und 3 DVStB). Dies ebnet den Weg für einen vollständigen digitalen medienbruchfreien Zulassungsantrag.
Bitte um Teilnahme einer kurzen Online-Umfrage
Im Kammerbezirk der StBK München erfolgt im Rahmen einer Bachelorarbeit an der Hochschule München eine Befassung mit den Reformvorschlägen für die Steuerberaterprüfung. Die StBK München bittet um Unterstützung bei der Teilnahme an einer kurzen anonymen Online-Umfrage im Rahmen dieser Bachelorarbeit. Wir möchten die StBK München gern unterstützen und würden uns über Ihre Teilnahme freuen. Alle Informationen und den QR-Code zur Online-Umfrage finden Sie in unserem Folgebeitrag "Online-Umfrage zu den Reformvorschlägen Steuerberaterexamen - Unterstützung der StBK München".