Förderaufruf Integrationsbonus für Betriebe und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und der pflegerischen Versorgung

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales mit seiner Stabsstelle Fachkräfte für Hessen fördert mit dem Integrationsbonus Betriebe, die Maßnahmen der sozialen Integration von ausländischen Fachkräften in beruflichen Anerkennungsverfahren durchführen.

Die Anträge können ab sofort und bis zum 30. September 2025 schriftlich an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Sonnenbergerstraße 2/2a in 65193 Wiesbaden gerichtet werden – zusätzlich auch gern per E-Mail an Fachkraeftesicherung@hsm.hessen.de.

Details zum Integrationsbonus stehen aber auch zum Download auf der Website des Hessischen Ministeriums zur Verfügung.
Bei Rückfragen helfen Ihnen Frau Benthin (0611 3219 3223) und Frau Sudheimer (0611 3219 3317) aus der Stabsstelle Fachkräfte für Hessen gern weiter.

Geben Sie diese Information gern auch an weitere Kooperationspartner oder potentielle Antragssteller weiter!

Link zur entsprechenden Pressemitteilung.