Einreichung Ausbildungsvertrag: Registrierungsbestätigung notwendig

Nachdem die Registrierung Ihres Ausbildungsvertrages im Ausbildungsregister der StBK Hessen erfolgt ist, erhalten Sie und Ihr/e Auszubildende/r von uns eine Bestätigung per Post. Diese Bestätigung enthält die wesentlichen Vertragsinhalte. Bitte prüfen Sie diese sorgfältig auf Richtigkeit. Änderungen zum Ausbildungsvertrag bzw. während der Ausbildung müssen der Kammer stets zügig mitgeteilt werden.

Die Registrierungsbestätigung ist auch eine Voraussetzung für den Erhalt der AzubiCard! Mit ihr kann Ihr Azubi von Vergünstigungen wie ermäßigte Eintritte in Museen und Schwimmbädern profitieren oder Rabatte bei vielen Unternehmen erhalten. Die Karte wird jährlich (ca. im November) an alle Ausbildungskanzleien der StBK verschickt. 

Details zum Vertrag und was noch zu beachten gilt, finden Ihr Azubi und Sie auf unserer Website.