Prüfungstermine 2025 und Anmeldung

Für das Jahr 2025 werden für die Abschlussprüfungen Sommer und Winter sowie für die Fortbildungsprüfungen „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ und „Steuerfachwirt/in“ folgende Prüfungstermine und Anmeldefristen bekannt gemacht. Bei den Anmeldefristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Als Termin für die Zwischenprüfung 2025 ist der 18. Februar 2025 festgesetzt worden, die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen.

Bitte beachten Sie, dass bis zur Abschlussprüfung Sommer 2026 Abschlussprüfungen sowohl nach bisheriger Ausbildungsordnung (01.08.1996) als auch nach neuer Ausbildungsordnung (01.08.2023) durchgeführt werden. Zwischenprüfungen finden ab 2025 ausschließlich nach neuem Recht (Ausbildungsordnung, 01.08.2023) statt.

 

Abschlussprüfung Sommer 2025 (neues Recht) - Anmeldefrist 17.02.2025
Der Termin für die schriftliche Prüfung nach neuer Ausbildungsordnung ist vom bundesweiten Klausurenverbund auf den 28. und 29. April 2025 festgesetzt worden. Zu dieser Prüfung sind von den Ausbildungspraxen anzumelden bzw. können sich anmelden:

Auszubildende mit Ausbildungsbeginn ab dem 01.08.2023, die vorzeitig (2 Jahre Ausbildungsdauer) nach der neuen Ausbildungsordnung teilnehmen möchten (§ 10 Prüfungsordnung der StBK Hessen vom 22.08.2024)

Diese Prüfung wird erstmals im Klausurenverbund durchgeführt, im Kammerbezirk Hessen wegen der geringen Teilnehmerzahl zentral in Frankfurt. Wegen eines Feiertages am 30.04.2025 in einem anderen Bundesland findet die Prüfung an einem Montag und Dienstag statt. Die mündliche Prüfung wird voraussichtlich im Mai / Juni 2025 abgenommen werden.

Die Anmeldungen müssen bis spätestens zum 17. Februar 2025 auf den vorgeschriebenen Anmeldeformularen bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht werden. Diese finden Sie hier.

 

Abschlussprüfung Sommer 2025 (altes Recht) - Anmeldefrist 17.02.2025
Der Termin für die schriftliche Prüfung nach bisheriger Ausbildungsordnung ist auf den 13. und 14. Mai 2025 festgesetzt worden. Die mündliche Prüfung wird voraussichtlich im Juni 2025 abgenommen werden.

Zur Abschlussprüfung Sommer 2025 nach altem Recht sind von den Ausbildungspraxen anzumelden bzw. können sich anmelden:

  1. Auszubildende mit Ausbildungsbeginn vor dem 01.08.2023, deren Ausbildungszeit bis zum 30. September 2025 endet,
  2. Wiederholer, die ihre Prüfung nach alter Ausbildungsordnung nochmals ablegen müssen,
  3. Antragsteller, die nach § 11 der Prüfungsordnung der StBK Hessen vom 30.01.2023 als Externe oder vorzeitig (2,5 Jahre Ausbildungsdauer) an der Abschlussprüfung teilnehmen möchten.

Die Anmeldungen müssen bis spätestens zum 17. Februar 2025 auf den vorgeschriebenen Anmeldeformularen bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht werden. Diese finden Sie hier.

 

Abschlussprüfung Winter 2025/2026 (neues Recht) - Anmeldefrist 30.09.2025
Der Termin für die schriftliche Prüfung nach neuer Ausbildungsordnung ist vom bundesweiten Klausurenverbund auf den 17. und 18. November 2025 festgesetzt worden. Zu dieser Prüfung sind von den Ausbildungspraxen anzumelden bzw. können sich anmelden:

  1. Auszubildende mit Ausbildungsbeginn ab dem 01.08.2023, die vorzeitig (2,5 Jahre Ausbildungszeit) nach der neuen Ausbildungsordnung teilnehmen möchten, oder
  2. ihre Prüfung nach neuem Recht wiederholen müssen.

Wegen eines Feiertages am 19.11.2025 in einem anderen Bundesland findet die Prüfung an einem Montag und Dienstag statt. Die mündliche Prüfung wird voraussichtlich im Dezember 2025 / Januar 2026 abgenommen werden.

Die Anmeldungen müssen bis spätestens zum 30. September 2025 auf den vorgeschriebenen Anmeldeformularen bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht werden. Diese finden Sie hier.

 

Abschlussprüfung Winter 2025/2026 (altes Recht) - Anmeldefrist 30.09.2025
Der Termin für die schriftliche Prüfung ist auf den 25. und 26. November 2025 festgesetzt worden. Zur Abschlussprüfung Winter 2024/2025 nach altem Recht sind von den Ausbildungspraxen anzumelden bzw. können sich anmelden:

  1. Wiederholer, die ihre Prüfung nach alter Ausbildungsordnung nochmals ablegen müssen,
  2. Antragsteller, die nach § 11 der Prüfungsordnung der StBK Hessen vom 30.01.2023 als Externe an der Abschlussprüfung teilnehmen möchten.

Die Anmeldungen für die Abschlussprüfung Winter 2024/2025 müssen bis spätestens zum 30. September 2025 bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht sein. Das Anmeldeformular wird im Juni 2025 auf unserer Website in der Rubrik Aus- & Fortbildung / Prüfung Steuerfachangestellte veröffentlicht.

 

Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn & Gehalt“ 2025 - Anmeldefrist 30.06.2025
In Abstimmung mit dem Klausurenverbund wurde für den schriftlichen Prüfungsteil der Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn & Gehalt“ für das Prüfungsjahr 2025 der 15. Oktober 2025 festgesetzt. Die mündliche Prüfung findet voraussichtlich im Zeitraum von Mitte Dezember 2025 bis Anfang Februar 2026 in der Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Hessen statt. 

Die Anmeldung zur Prüfung muss bis spätestens zum 30. Juni 2025 (Ausschlussfrist!) bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht sein. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern. Bitte teilen Sie diese Termine den an der Fortbildungsprüfung interessierten Steuerfachangestellten mit.

 

Fortbildungsprüfung „Steuerfachwirt/in“ 2025 - Anmeldefrist 31.08.2025
In Abstimmung mit dem bundesweiten Klausurenverbund wurde als schriftliche Prüfungstermine zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in 2025  der 10. bis 12. Dezember 2025 festgesetzt. Die Anmeldung zur Prüfung muss bis spätestens zum 31. August 2025 bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht sein. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern. Bitte teilen Sie diese Termine den an der Fortbildungsprüfung interessierten Steuerfachangestellten mit.

Die Prüfungstermine finden Sie auch auf der Homepage der StBK Hessen unter Aus- & Fortbildung