Änderung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfungen der StBK Hessen

Der Berufsbildungsausschuss der StBK Hessen hat am 6. Mai 2024 die Gemeinsame Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfungen der StBK Hessen (GPO) geändert. Die Änderung betrifft ausschließlich den Wegfall der Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1 GPO, in der bislang eine unterschiedliche Besetzung von drei Prüfungsausschüssen zur Steuerfachwirtprüfung geregelt war. Hierdurch waren auch redaktionelle Anpassungen im Vorspann und zu § 29 GPO erforderlich. Nach einem Vorstandsbeschluss werden künftig für alle nach dem Berufsbildungsgesetz installierten Prüfungsausschüsse der StBK Hessen ausschließlich drei Mitglieder berufen.

Die geänderte und am 13. Juni 2024 auf der Webseite der StBK Hessen veröffentlichte Fassung trat mit Ablauf des 30.06.2024 in Kraft und kann hier abgerufen werden.