Zwischenprüfung 2022: Termin und Anmeldefrist

Als Termin für die kommende Zwischenprüfung ist der 15. März 2022 festgesetzt worden.

Die Zwischenprüfung ist von Auszubildenden abzulegen, deren Berufsausbildungsverträge bei der Steuerberaterkammer Hessen registriert sind und die zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung eine Ausbildungszeit von mindestens 12 Monaten absolviert haben. Die Ausbildungspraxen sind verpflichtet, zur Zwischenprüfung 2022 alle Auszubildenden anzumelden, die entsprechend ihren Berufsausbildungsverträgen an den Abschlussprüfungen Sommer 2022, Winter 2022/2023, Sommer 2023 oder vorzeitig an den genannten Abschlussprüfungen teilnehmen werden.

Die Anmeldungen müssen bis spätestens zum 25. November 2021 auf dem vorgeschriebenen Anmeldeformular bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht werden. Weitere Hinwiese zur Prüfung finden Sie hier.