Sprachförderung: Angebote für Ausbildungskanzleien

  • Mit dem Programm Qualifizierungsoffensive des Landes Hessen sollen die Sprachkompetenz hessischer Jugendlicher mit erhöhtem Sprachförderbedarf verbessert werden. Dieser ist gegeben, wenn entweder kein Regelschulbesuch oder Schulabschluss in Deutschland vorliegt oder im Falle eines  Regelschulbesuchs/Schulabschlusses in Deutschland die Deutschnote in Sekundarstufe I „ausreichend“ oder schlechter ist. Ausbildungskanzleien, die Auszubildende mit entsprechendem Förderbedarf beschäftigen, können beim Regierungspräsidium Kassel einen entsprechenden Antrag stellen.
  • Im Rahmen des Programms „gut ausbilden“ können Deutschkurse als zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen auch für andere Auszubildende gefördert werden.
  • Das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. hat im Rahmen des Projekts "Wirtschaft integriert" einen Leitfaden entwickelt, der Ausbildungsbetriebe praktische Tipps und Informationen zur Sprachförderung im Betrieb liefert. Mit dem Projekt soll jungen Menschen unter 27 Jahren mit Sprachförderbedarf der Weg zum erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Ausbildung geebnet werden.
  • Im Rahmen des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Programms "Stark für Ausbildung" werden Ausbildungsbetrieben praxisorientierte Impulse zur Änderung der Organisation der Ausbildung vermittelt und Möglichkeiten zur Förderung von Jugendlichen aufgezeigt. Das Projekt richtet sich an Ausbilder/innen, in der Ausbildung beschäftigte Mitarbeiter/innen und Ausbildungsverantwortliche insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen. In diesem Programm ist eine umfassende Wissensdatenbank mit konkreten Antworten und Handlungsleitfäden für zahlreiche Fragestellungen und besondere Situationen rund um die Ausbildung hinterlegt.