Steuerfachangestellten-Ausbildung wird neu geordnet

Nachdem im Oktober 2019 die von Bundessteuerberaterkammer und den Steuerberaterkammern gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. bereits seit 2016 verfolgte Idee der Überarbeitung der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplanes der Steuerfachangestelltenausbildung ins Stocken geriet, weil die Gewerkschaftsseite Diskussionsbedarf zur Form der Abschlussprüfung hatte, konnte am 4. August 2020 das Antragsgespräch erfolgreich geführt werden. Damit ist nunmehr der Weg frei, die Ausbildungsordnung und den Rahmenlehrplan der StFA-Ausbildung im Verlauf des Jahres 2021 zu überarbeiten.

Die zeitliche Verzögerung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Gewerkschaftsseite die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung forderte und die Arbeitgeberseite sich für die Beibehaltung der bewährten Zwischen- und Abschlussprüfung engagierte.

Ende September 2020 wird der Neuordnungsantrag dem Bund-Länder-Koordinierungsausschuss (KoA) zur Beschlussfassung vorgelegt, der aus Vertretern der für den Berufsschulunterricht zuständigen Ministerien aller 16 Bundesländer, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) sowie zusätzlich des Bundesfinanzministeriums als zuständiges Fachministerium besteht.

Danach erfolgt eine Weisung des BMWi an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit der Neuordnung zu beginnen. Dies stellt den eigentlichen Verfahrensbeginn dar. Das BIBB wird dann die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite um Benennung von Sachverständigen und jeweils eines Koordinators bitten (Sachverständige Bund). Fast zeitgleich werden die Bundesländer unter Federführung des Landes Schleswig-Holstein mit der Benennung von Berufsschullehrern beginnen und den Rahmenlehrplan überarbeiten (Sachverständige Länder).

Das StFA-Neuordnungsverfahren wird insgesamt ca. ein Jahr beanspruchen. Im Herbst 2021 (Oktober oder November) soll die erste gemeinsame Sitzung der Sachverständigen des Bundes (Ausbildungsordnung) und der Sachverständigen der Länder (Rahmenlehrplan) stattfinden, um die Ordnungsmittel aufeinander abzustimmen. Das bedeutet konkret, dass verglichen wird, ob sich die Ausbildungsinhalte der Ausbildungsordnung im Rahmlehrplan widerspiegeln. Dabei wird eine sog. Entsprechungsliste erstellt.

Im Anschluss werden die Ordnungsmittel im Hauptausschuss des BIBB (HA-BIBB) und im ständigen Unterausschuss des BIBB (StUA) beraten und dem KoA zur Beschlussfassung vorgelegt. In zeitlicher Hinsicht wird das voraussichtlich am 15. Dezember 2021 erfolgen. Danach erfolgt bis Mitte/Ende Februar 2022 das sog. Erlassverfahren, in dem beide Ordnungsmittel einer Rechtsförmlichkeitsprüfung unterzogen und zwischen BMWi, BMBF und BMF Einvernehmen über die Verordnungen hergestellt wird. Es ist vorgesehen, dass die neuen Rechtsgrundlagen spätestens im März 2022 veröffentlicht werden und zum 1. August 2022 in Kraft treten sollen.

Die Auszubildenden, die 2021 ihre Ausbildung begonnen haben, werden diese noch nach der alten Ausbildungsordnung beenden. Auszubildende, die 2022 beginnen, werden im Jahr 2024 auf Grundlage der neu geordneten StFA-Ausbildung ihre Abschlussprüfung ablegen können.