Abmahnung vor Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses

Gemäß § 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz kann nach der Probezeit das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbildenden nur aus wichtigem Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Eine solche außerordentliche Kündigung während der Ausbildungszeit fordert in der Regel eine vorherige Abmahnung.

Die Kündigung darf nur das letzte Mittel sein, um Probleme zwischen Ausbildenden und Auszubildenden zu lösen. Gründe, die im Leistungsbereich (z.B. fortgesetztes unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule) und Verhaltensbereich (fortgesetzte Unzuverlässigkeit, Unpünktlichkeit) des Auszubildenden bestehen, lassen eine Kündigung erst dann zu, wenn die Ausbildungspraxis alle Erziehungsmittel ausgeschöpft hat.

Eine Abmahnung muss schriftlich erfolgen und wird bei minderjährigen Auszubildenden an den gesetzlichen Vertreter gerichtet. Bei schwerwiegenden unerlaubten Handlungen (z.B. Einbruch, Körperverletzung) ist eine Abmahnung entbehrlich. Die Abmahnung hat grundsätzlich drei Funktionen:

  1. Rüge-/Hinweisfunktion
    Der Auszubildende wird an seine Pflichten erinnert. Das Fehlverhalten muss deswegen möglichst präzise mit Datum, Orts- und Zeitangabe etc. geschildert werden. Allgemeine Formulierungen wie „Wir mahnen Sie wegen ständigen unentschuldigten Fehlens in der Berufsschule ab“ genügen nicht.
     
  2. Ankündigungs-/Warnfunktion
    Eine Abmahnung liegt erst dann vor, wenn zugleich für den Fall der Wiederholung des Fehlverhaltens die Kündigung angedroht wird.
     
  3. Dokumentationsfunktion
    Die Abmahnung dient eventuell später vor dem Arbeitsgericht auch als Beweis dafür, dass eine Pflichtverletzung tatsächlich gerügt wurde.


Hilfestellungen bei Problemen in der Ausbildung leisten auch die Ausbildungsberater der StBK Hessen. Sofern sie in Konfliktsituationen rechtzeitig kontaktiert werden, können die Ausbildungsberater der Kammer, die alle Angehörige des steuerberatenden Berufs sind, mit einem von den Interessen der Ausbildungsparteien losgelösten neutralen Blick auf die Situation oft wichtige Anstöße zur Konfliktbeseitigung geben. Eine Aufstellung zu den regional zuständigen Ausbildungsberatern finden Sie hier.