Ausbildung zu Zeiten von Corona

Mit der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 wurde durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration angeordnet, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen an Einrichtungen gem. § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes bis zum 19. April 2020 fernbleiben müssen. Damit endet die Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme am Berufsschulunterricht.

Lernzeiten für Auszubildende einräumen!

Somit müssen Berufsschüler/innen mit ihrem Ausbildungsbetrieb Kontakt aufnehmen und abklären, ob dort ihre Arbeitsleistung an den ausfallenden Berufsschultagen erwartet wird. Die Schulleitungen wurden gebeten, Kontakt mit den Ausbildungsbetrieben aufzunehmen und diese zu bitten, den Auszubildenden Lernzeiten einzuräumen, damit diese in die Lage versetzt werden, Materialien, Aufgaben etc., die ihnen von den Berufsschulen elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sinnvoll zu bearbeiten. Damit die Auszubildenden den Anschluss an den Unterricht nicht verlieren und die anspruchsvolle Ausbildung erfolgreich fortsetzen können, empfiehlt die Steuerberaterkammer Hessen den Ausbildungskanzleien dem jeweiligen Konzept der für sie zuständigen Berufsschule zu folgen und den Auszubildenden entsprechende Lernzeiten einzurichten. Das Schreiben des Hessischen Kultusministeriums zu diesem Thema finden Sie hier.

DWS-Online-Seminare für Azubis und Ausbilder zum Vorzugspreis

DWS-Online hat die StBK Hessen darüber unterrichtet, dass aktuell Online-Seminare für Azubis zu einem Vorzugspreis angeboten werden. Damit soll der Ausfall von Berufsschulunterricht und Präsenzveranstaltungen zur Prüfungsvorbereitung zum/zur Steuerfachangestellten zumindest teilweise kompensiert werden. Alle weiteren Infos finden Sie hier.